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Bäder, Freibäder, Hallenbädern, Saunen, etc.

Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

Hallenbäder und Saunen bleiben geschlossen.

Ausnahmen:

  • reine Rehabilitationseinrichtungen
  • Nutzung für schulischen Schwimmunterricht
  • für praktische Ausbildung und Prüfung berufsbedingt
  • Aus- und Fortbildung von Lehrkkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit