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Antragsberechtigte

Antragsteller können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Lokale Aktionsgruppen sein. Die möglichen Antragsteller sind für jeden Fördergegenstand in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie festgelegt.

Das Vorhaben muss sich in der förderfähigen Gebietskulisse befinden.

Autor: Denise Blechschmidt