Steuererklärung abgeben
Allgemeine Informationen
Mit der Steuererklärung teilen Privatpersonen, Unternehmen und Vereine dem Finanzamt alle Tatsachen für die Steuerberechnung mit. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ergibt sich aus den Steuergesetzen.
Verfahrensablauf
Die Steuerverwaltung empfiehlt Ihnen, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür können Sie das kostenlose Online-Portal "Mein ELSTER" nutzen (siehe "Weiterführende Informationen"). Auch Anbieter kommerzieller oder frei erhältlicher Steuerprogramme haben ELSTER in ihre Software integriert.
- Mit dem Abruf von Bescheinigungen (vorausgefüllte Steuererklärung) können Sie Informationen, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, direkt in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen.
- Steuererklärungsvordrucke können Sie online im Formular-Management-System des Bundes abrufen. Papiervordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich brauchen Sie mit der Steuererklärung keine Belege einzureichen. Soweit einzelne Bescheinigungen oder Nachweise für die Bearbeitung der Steuererklärung notwendig sind, fordert das Finanzamt diese gesondert an.
Wichtig! Bitte bewahren Sie Ihre Belege für eventuelle Rückfragen durch das Finanzamt auf.
- Tragen Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehenen einzelnen Felder der Steuererklärung ein.
- Machen Sie vollständige, konkrete und aussagekräftige Angaben, z. B.:
- "Kinderdorf e. V. (06/2021) 250 Euro" anstatt "Spende 250 Euro"
- "Ärztekongress Berlin (16.-18.05.2021) Teilnahmegebühr 700 Euro" anstatt "Fortbildung 700 Euro"
- "Arbeitskosten Reparatur Heizung 10.10.2021 (Heizungsbau GmbH) 800 Euro« anstatt "Reparaturen 800 Euro"
- "Zahnbehandlung vom 16.12.2021 (Dr. med. dent. Hans Mayer) 1.500 Euro" anstatt "Krankheitskosten 1.500 Euro"
- Geben Sie Einzelpositionen an und verwenden Sie bei der elektronischen Steuererklärung die hierfür vorgesehenen optionalen Aufschlüsselungsmöglichkeiten zu den einzelnen Kennzahlen (sogenannte Mehrfachzeilenindices).
Fristen
- grundsätzlich bis 31.07. des Folgejahres
- bei Erstellung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis Ende Februar des zweitfolgenden Jahres (für die Steuererklärungen 2020 ausnahmsweise bis Ende Mai 2022)
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 149 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit den jeweiligen Einzelsteuergesetzen, zum Beispiel:
- § 25 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- § 18 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
- § 14a Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- § 31 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 24.01.2022
Zuständige Stelle
Finanzamt
Weiterführende Informationen
- ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
- Steuerformulare
Formular-Management-System des Bundes - Elektronische Steuererklärung
Steuerportal Sachsen
Voraussetzungen