Schäden an Kreisstraßen melden
Allgemeine Informationen
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.
Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich an das gebietszuständige Landratsamt. Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.
Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 14.02.2020
Fristen
keine
Verfahrensablauf
Zeigen Sie den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung schriftlich oder telefonisch der zuständigen Stelle an.