Beschäftigung und soziale Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen (Programmlinie "Schritt für Schritt") (ESF), Zuschuss beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders benachteiligter Menschen nach Teil D der ESF-Richtlinie SMS (2014 - 2020), Nr. 01472
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Männern und Frauen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.
Wofür werden Zuschüsse gewährt?
- Vorhaben zur arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung sowie
- Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftliche Begleitung zielgruppenspezifischer beschäftigungsfördernder Vorhaben
Zur Zielgruppe der Vorhaben gehören insbesondere langzeitarbeitslose Männer und Frauen, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nur langfristig erwartet werden kann.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger der Maßnahme:
- natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
- juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen
- Darstellung, dass zusätzlicher Bedarf über die bestehenden Angebote der sozialen und beruflichen Integration hinaus besteht
- Ausgestaltung der Vorhaben in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Einbeziehung bestehender regionaler Netzwerke und Beratungsangebote
- Die Teilnehmer eines Vorhabens müssen ihren Hauptwohnort im Freistaat Sachsen haben.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
Für die Antragstellung ist ab April 2021 ein einstufiges Verfahren vorgesehen.
Die Projektanträge können - zusammen mit einer Bedarfsbestätigung des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vordruck: 60823) und einer Kooperationsvereinbarung bis zum 16. April 2021 (Posteingang) bei der SAB eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das ESF-Förderportal.
- Um Zugang zum Antragsprogramm zu erhalten, lassen Sie sich zunächst registrieren.
- Legen Sie einen Neuantrag an und folgen Sie den Anweisungen im Förderportal.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Unterlagen zusätzlich in Papierform bei der SAB ein.
Die Bewertung der Projektanträge erfolgt entsprechend des Förderbausteinessowie anhand der in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 4. Oktober 2016 veröffentlichten Kriterien und Gewichtung.
Der Abruf der Mittel und die Abrechnung im Verwendungsnachweis erfolgt über die Antragssoftware im ESF-Förderportal.
Erforderliche Unterlagen
- ESF- Projektvorschlag (Vordruck: 60716)
- Bedarfsbestätigung des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vordruck: 60823)
- Entwurf der Kooperationsvereinbarung
Fristen
- Einreichung von Projektvorschlägen für aktuellen Förderzeitraum: bis 16.04.2021
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- ESF-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz- Förderpiode 2014 - 2020
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zu der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 04.10.2016 (für juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts)
- Synopse zur ESF-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (für natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 19.03.2021