Anerkennung als Prüfstelle für Messgeräte nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen
Allgemeine Informationen
Anerkennung einer Prüfstelle zur Überprüfung von Messgeräten nach § 13 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Rechtsgrundlage
- § 13 Abs. 2, Abs. 3 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) - Messgeräte
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 26.10.2020
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten (Gebühren)
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)