BEG Wohngebäude, Kredit für energetische Einzelmaßnahmen beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens für Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW-Programm Nr. 262
Für einzelne energetische Maßnahmen in Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Wohnung können Sie über Ihre Hausbank ein günstiges Förderdarlehen bei der KfW im Rahmen des Programms "BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen" beantragen.
Zur Beantragung benötigen Sie einen Finanzierungspartner (zum Beispiel die SAB), der Ihnen Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung stellt.
- Informieren Sie sich auf dieser Seite zum Förderangebot für energieeffizientes Sanieren. Dabei können Sie die Beratungsangebote der SAB nutzen.
- Ziel des Programms ist die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Wer wird gefördert
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden: Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen/Wohnungsgenossenschaften
Was wird gefördert
- Einzelmaßnahmen an wohnwirtschaftlich genutzten Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt
- Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes mittels Einzelmaßnahmen
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung oder Einbau sommerlicher Wärmeschutz
- Erneuerung oder Einbau der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Maßnahmen an der Heizungstechnik
- Digitale/Smarte Energieeffizienssysteme
Konditionen
Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe:
bis zu 100 % der Bauwerkskosten
Höchstbetrag:
EUR 60.000 je Wohneinheit
zusätzlich für energetische Fachplanung und Baubegleitung
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu EUR 5.000 pro Kalenderjahr
- bei Mehrfamilienhäusern: EUR 2.000 pro Wohneinheit, maximal EUR 20.000 pro Zusage und Kalenderjahr
Auszahlung:
- 100 %
- in einer Summe oder in Teilbeträgen
Zinssatz:
Der Zinssatz wird individuell am Tag der Antragstellung festgelegt.
Zinsbindung:
10 Jahre
Laufzeit:
bis 30 Jahre
Rückzahlung:
- zwei tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach monatlich gleich hohe Raten
Tilgungszuschuss:
- Sie müssen nicht den gesamten Betrag zurückzahlen, da Darlehen und Laufzeit reduziert werden.
- Je besser die Energieeffizienz des Hauses ist, desto höher ist der Zuschuss.
Sicherheiten:
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
(Details: Programmseite der KfW)
Ansprechstelle
Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 17.03.2022
Weiterführende Informationen
- -> Wohnungsbau Selbstnutzer, Online-Antrag
SAB-Förderportal - Beratung vor Ort
- BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen (SAB-Programmseite)
- Antragstellung zur Baufinanzierung bei der SAB
Sächsische Aufbaubank (SAB) - Programminformation
- Zinssätze
- KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren, Zuschuss Baubegleitung
- Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick
KfW-Förderportal - Energieeffizienz-Expertenliste
Deutsche Energie-Agentur