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Träger öffentlicher Belange

Koordination der Beteiligung der Landkreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange zu Bauleitplan- und Satzungsverfahren nach § 4 BauGB, Maßnahmen der Infrastruktur (z.B. Bahn, Straßenbau, Energie, Wasser, etc.) sowie sonstigen und raumbedeutsamen Vorhaben.


Die Beteiligung der einzelnen Ämter und Sachgebiete innerhalb des Landratsamtes wird koordiniert und aus deren einzelnen fachlichen Zuarbeiten werden diese zu einer Gesamtstellungnahme des Landkreises gebündelt.