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Inhalt

Anmeldung

Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.

Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzzeichen angebracht (abgemarkt) und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft werden.

 

Ansprechstelle

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ihrer Wahl

-> Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Sachsen
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)

 

Verfahrensablauf

  • Als Grundstückseigentümer können Sie einen Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
  • Er wird Ihnen den Ablauf der Katastervermessung und Abmarkung sowie den erforderlichen Umfang erläutern und Sie bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens begleiten.

Kosten (Gebühren)

Verfahrenskosten: Berechnung nach Vermessungskostenverordnung (aufwandsabhängig)

Auskunft über die genaue Kostenhöhe zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erteilen Ihnen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 28.07.2021

Fristen

keine

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigter*: Der Grundstückseigentümer

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Erforderliche Unterlagen

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