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Anmeldung

Sorgerechterklärung

Allgemeine Information

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

  • wenn Sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen),
  • wenn Sie einander heiraten oder
  • soweit Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie im Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.
Tipp: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
  • Personalausweis oder Reisepass

Hinweise Sachbeabeiter

Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Bitte geben Sie oben stehend im Feld "Ihr Wohnort" den relevanten Wohnort ein und wählen nach Anzeige in der rechten Randspalte einen bzw. den zuständigen Mitarbeiter aus. Bei Erstanfragen steht das Sekretariat zum Fachbereich zur Verfügung.

Falls bekannt, können Sie auch den für Sie bisher zuständigen Mitarbeiter direkt kontaktieren (siehe Mitarbeiter-Verzeichnis).

Frau Karin Hirsch-Mitterer

Beistandschaften/UVG
Beigeordneter/Geschäftsbereich I|Jugendamt|Sachgebiet Beistandschaften/UVG
Sekretärin Beistandschaften/UVG

Postplatz 5

08523 Plauen