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Anmeldung

Rentenversicherung (Rentenempfänger), Namensänderung mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies Ihrer Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie die Namensänderung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.

Ansprechstelle

Rentenservice der Deutsche Post AG

-> Deutsche Post AG; Renten Service

Verfahrensablauf

  • Als Rentenempfänger oder Rentenempfängerin können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG nutzen. Mit diesem erledigen Sie die Mitteilung einfach online.
  • Alternativ können Sie das Formular für die Änderungsanzeige auch ausdrucken und postalisch verschicken (siehe Zuständige Stelle)
  • Ihre Änderungsanzeige wird dann an Ihre Rentenversicherung weitergeleitet.

Tipp: Sollten Sie umgezogen sein, können Sie dem Renten Service auf dem gleichen Formular Ihre neue Adresse mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Personalausweises (mit neuem Namen)
    oder
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils

Kosten (Gebühren)

keine

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 06.06.2023

Fristen

keine

Rechtsgrundlage

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