Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen, Jugendberufshilfe (ESF)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung nach Teil C, 2.1 a der ESF-Richtlinie SMS, Nr. 01473
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Vorhaben gefördert, die benachteiligten jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtern. Die Unterstützung soll sich am individuellen Bedarf orientieren. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und so den Übergang in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ermöglichen.
Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?
Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen ohne Berufsabschluss
- als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
- zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit und
- als stabilisierende Möglichkeit der Entwicklung der Persönlichkeit mit gefestigter Tagesstruktur und Sozialkompetenzen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Es werden Pauschalen gewährt für:
- Personalkosten
- Wegstreckenentschädigung
- Verwaltungskosten
- Aufwandsentschädigung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Weitere Voraussetzungen
- Die Teilnehmenden sind individuell beeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
- Die Teilnehmenden haben ihren Wohnort im Freistaat Sachsen.
- Eine erfolgreiche Teilnahme an Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie an schulischen Angeboten der Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung ist bei den Teilnehmenden nicht zu erwarten.
- Die Teilnehmenden haben in der Regel die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
- Die Vorhaben sind Gegenstand der arbeitsweltorientierten Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung.
- Die sozialpädagogische Betreuung bildet einen inhaltlichen Schwerpunkt.
Bei den Vorhaben muss es sich um zusätzliche Angebote handeln, vergleichbare weitere Eingliederungs- oder Unterstützungsleistungen sind für die Teilnehmenden vorrangig.
Von der Förderung ausgenommen sind
- erlebnispädagogische Elemente, die nicht in nachvollziehbarer Weise den Prozess der beruflichen oder sozialen Kompetenzentwicklung unterstützen
- psychologische Leistungen ohne nachvollziehbaren Bezug zu den Einzelfallhilfen sowie zu therapeutischen Zwecken
- Maßnahmen der heil- sowie psychotherapeutischen oder rehabilitativen Förderung
- Teilnehmende mit Berufsabschluss
Förderdauer
Projekte ab 01.09.2017 bis maximal 28.02.2019
Verfahrensablauf
Wenn Sie erstmalig einen Antrag in diesem Vorhabensbereich stellen, empfehlen wir vor der Beantragung der Förderung eine Beratung bei der SAB.
Nähere Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Förderbaustein geregelt (siehe »Weiterführende Informationen«).
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Hierfür benötigen Sie ein Login. Benutzen Sie dafür das Formular "Angaben zur Antragsfreischaltung"
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden. Für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis benutzen Sie bitte die Formulare der SAB.
Erforderliche Unterlagen
Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert, weitere Vordrucke und Merkblätter erhalten Sie auch bei der SAB. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im elektronischen Antragsverfahren.
Fristen
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Kosten (Gebühren)
Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Richtlinie SMS)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 01.04.2018