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Anmeldung

Mittelstandsförderung - Informationsschutz, Zuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz), Nr. 02144

Achtung! In den Zuschuss-Programmen der sächsischen Mittelstandsrichtlinie (Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz, Markteinführung innovativer Produkte sowie Messen/Außenwirtschaft) sind die EFRE-Mittel des Förderzeitraums 2014-2020 nun auch in der Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) ausgeschöpft.

Seit dem 15.09.2021 werden aus diesem Grund keine Anträge mehr angenommen. Die bis dahin eingehenden Anträge werden weiterhin vorerst im Wartelistenprinzip erfasst. Ob und wann eine Bearbeitung erfolgt, ist abhängig von frei werdenden EFRE-Mitteln und daher unbestimmt.

Eine Antragstellung für Unternehmen in der stärker entwickelten Region (Leipzig) ist nach wie vor ausgeschlossen. Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).

Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zum Schutz der Informationen und IT-Systeme. Auf Antrag kann die SAB einen Kostenzuschuss bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben gewähren.

Was wird gefördert?

  • Schutzbedarfsfeststellung (Beratungen durch qualifizierte IT-Dienstleister zur Analyse schutzrelevanter Unternehmensprozesse und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen auf Basis ISO 27001 bzw. der jeweiligen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandards oder ähnlicher Standards)
  • Umsetzung der Handlungsempfehlungen (Beratungen zur Umsetzung, Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware, Einführung in die betriebliche Praxis, technische Anbindung und Schulung)

Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?

  • Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens EUR 900,00/Tag)
  • Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
  • Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
  • Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)

Für welche Leistungen ist keine Förderung möglich?

  • Standardsoftware
  • isolierte Internetpräsentation
  • Betriebskosten
  • Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle
  • physische und bauliche Maßnahmen

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 50.000
  • Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, dazu zählen:

  • Handwerk
  • Handel
  • Dienstleister
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Freiberufler und Existenzgründer

(Ausgeschlossen sind Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienstleistungen anbieten sowie Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.)

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen schriftlich bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
  • Projektbeginn: nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) auf eigenes Risiko

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

  • Projektdauer: maximal zwölf Monate
  • Inanspruchnahme: ein Mal innerhalb von drei Jahren

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 02.03.2022

Weitere Informationen