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Anmeldung

Kinderwunschbehandlung, Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Der Freistaat Sachsen und der Bund zahlen auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten der ersten vier Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden In-Vitro-Fertilisations(IVF)- und Intrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI)- Behandlungen .

Konditionen (Bundes- und Landesförderung)

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Ehepaare

Höhe
bis zu 50% des Eigenanteils

Höchstbetrag

  • für die 1. bis 3. IVF-Behandlung je EUR 750,00
  • für die 1. bis 3. ICSI-Behandlung je EUR 900,00
  • für die 4. IVF-Behandlung EUR 1.600
  • für die 4. ICSI-Behandlung EUR 1.800

Paare

Erster bis dritter Versuch

Höhe
bis zu 25% des Selbstkostenanteils beim 1. bis 3. Versuch

Höchstbetrag

  • für die IVF-Behandlung je EUR 750,00
  • für die ICSI-Behandlung je EUR 900,00

Vierter Versuch

Höhe
bis zu 50% des Selbstkostenanteils

Höchstbetrag

  • für IVF-Behandlung EUR 1.600
  • für ICSI-Behandlung EUR 1.800

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

  • Sie haben beide ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
  • Sie sind mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner verheiratet oder leben in eheähnlicher Gemeinschaft (nichteheliche Lebensgemeinschaft) zusammen.
  • Die Behandlung wird einer zugelassenen Einrichtung oder Praxis die in Sachsen oder in einem an Sachsen angrenzenden Bundesland durchgeführt.
  • Es soll eine IVF-Behandlung (In-Vitro-Fertilisation) oder eine ICSI-Behandlung (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) erfolgen.
  • Ihr Alter liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr (Frau) beziehungsweise zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr (Mann).
  • Sie erfüllen als Paar im Übrigen die Voraussetzungen des § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung, unabhängig vom Bestehen einer Ehe.

Verfahrensablauf

Lassen Sie zunächst einen Behandlungsplan (mit Kostenvoranschlag) durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt erstellen und holen Sie eine Erklärung zur Kostenübernahme durch den Leistungsträger ein (gesetzliche / private Krankenversicherung bzw. Beihilfe-/Heilfürsorgestelle).

  • Den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen Sie schriftlich auf den vorgesehenen Vordrucken, das jeweilige Formular beziehen Sie online hier über Amt24.
  • Füllen Sie das Antragsformular bitte vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit Behandlungsplan, Kostenübernahme-Erklärung und den weiteren Unterlagen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen - KSV ("zuständige Stelle«) ein.
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten.

Sie stellen einen Antrag beim Kommunalen Sozialverband Sachsen ("zuständige Stelle"). Das erforderliche Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Fristen

Antragstellung: vor Behandlungsbeginn

Hinweis: Als Behandlungsbeginn gilt der Tag, an dem das Rezept für die Hormonbehandlung eingelöst wird.

Wichtig: Erst wenn Ihnen der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt, darf die eigentliche ärztliche Behandlung beginnen. Zuvor dürfen Sie jedoch

  • den Behandlungsvertrag abschließen
  • die Patientenerklärung abgegeben
  • im Rahmen der Behandlung ausgestellte Rezepte in der Apotheke einlösen

Kosten (Gebühren)

variabel

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer behandelnden medizinischen Einrichtung über die Höhe der Ihnen entstehenden Kosten sowie bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle über eine mögliche Kostenübernahme.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im jeweiligen Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der zuständigen Stelle ab.