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Anmeldung

Heilpraktikererlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wer auf dem Gebiet der Heilkunde tätig sein möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, sofern er keine ärztliche Zulassung (Approbation) besitzt.
Nach § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz ist Heilkunde im Sinne des Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.
Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (zum Beispiel auf dem Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie). Sie bedarf einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten. Es handelt sich um eine Unbedenklichkeitsüberprüfung, die aus Gründen der Gefahrenabwehr im Interesse des Patientenschutzes durchgeführt wird.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)
  • mindestens Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Zuverlässigkeit ohne strafrechtliche Verfehlungen
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, die Anträge entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen. Bei Zulassung des Antrages wird dieser weitergeleitet und der Antragsteller zur Überprüfung angemeldet. Die Kenntnisüberprüfung für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen erfolgt durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz.

Dem Antragsformular können Sie auch nähere Informationen zm Beispiel zu geforderten Nachweisen oder weiteren Ansprechpartnern entnehmen. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit allen im Formular benannten Nachweisen (teilweise im Original) eingereicht werden.

Nach erfolgreicher Überprüfung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz und Entrichtung der Gebühren erhalten Sie von uns eine Urkunde mit der Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde - gegebenenfalles eingeschränkt - auf dem entsprechenden Gebiet.

Gebühren

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ohne Bestallung belaufen sich auf 110,00 € bis 380,00 €.
Die Kosten für die Kenntnisüberprüfung betragen 100,00 € bis 401,00 €.

Rechtsgrundlage