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Anmeldung

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Nachrangdarlehen beantragen (GRW-Darlehen) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung, Nr. 05041

Hinweis für Antragstellung wegen Fördermittelauslauf
  • Eine Bewilligung von Nachrangdarlehen im Darlehensprogramm der Richtlinie (RINA 2014-2020) ist nicht mehr möglich.
  • Für 2023 ist die Errichtung eines neuen Darlehensfonds für den Mittelstand geplant. Dieser soll eine Komponente für ein neues Nachrangdarlehen-Invest in der JTF-Region enthalten.

Ziel der Förderung ist es, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Sachsen zu schaffen beziehungsweise vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern. Die Investitionsvorhaben sollen so dazu beitragen, dass sich die Einkommenssituation verbessert und die regionale Wirtschaftsstruktur stärkt.

Bei Nachrangdarlehen tritt der Kreditgeber* im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurück. Diese Eigenkapital-nahe Funktion verbessert die Kapitalstruktur und die Bonität eines Unternehmens. Auch kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, wird auf diese Weise der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln ermöglicht.

Sollten Sie für ein Vorhaben einen Investitionszuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beantragen, können Sie zur Gesamtfinanzierung ergänzend ein GRW-Nachrangdarlehen in Anspruch nehmen.

Für welche Vorhaben können Sie ein GRW-Nachrangdarlehen beantragen?

Mit dem Nachrangdarlehen werden produktive Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, gefördert. Das können sein:

  • Errichtung oder Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Wachstumsvorhaben, die auf der Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder auf der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte basieren
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, durch einen unabhängigen Investor (kleine Unternehmen können auch von Familienmitgliedern der ursprünglichen Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden)

Investitionen, die den Kauf von unbebauten und bebauten Grundstücken beinhalten, können bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % des GRW-Nachrangdarlehens gefördert werden.

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen nach Abschluss des Finanzierungsvorhabens für mindestens weitere fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und geschaffenen Arbeitsplätze tatsächlich besetzt, zumindest aber auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter können - wenn es sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte handelt oder der Antragsteller sich in der Gründungsphase befindet - dann gefördert werden, wenn sie nicht von verbundenen oder verflochtenen Unternehmen erworben werden und nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.

Welche Kosten können nicht berücksichtigt werden?
  • Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten von Fahrzeugen und ähnlichem, die primär dem Transport dienen
  • Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
  • der alleinige Erwerb von Vermögensanteilen
  • Bauzeitzinsen
  • Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, für die ein Vergütungsanspruch nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) besteht
  • Investitionen in bestimmten Betriebsstätten nach Anlage 2 der Richtlinie (zum Beispiel Appartementhotels, Fitnesscenter, Kegel- und Bowling-Bahnen und andere).

Konditionen

Gegenstand der Förderung
Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze und/oder Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze

Art der Förderung
nachrangiges Darlehen zur Projektförderung (Anteilsfinanzierung)

Höhe
Investitionsvolumen: mindestens EUR 70.000

Mindest-/Höchstbetrag

  • mindestens EUR 20.000
  • maximal EUR 5 Millionen je Investitionsvorhaben
    (bis zu EUR 750.000 je neu geschaffenen Arbeitsplatz und bis zu EUR 500.000 je gesichertem Arbeitsplatz)
  • Anteil an den förderfähigen Investitionskosten (Anteilsfinanzierung): bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben

Laufzeiten

  • bis zu 15 Jahre Laufzeit möglich
  • maximal zwei tilgungsfreie Jahre

Tilgung

  • unter Berücksichtigung der tilgungsfreien Jahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten
  • vorzeitige Tilgung ohne Entschädigung möglich

Auszahlung
100 %

  • bis EUR 150.000 Darlehensbetrag vorab
  • ab EUR 150.000 Darlehensbetrag in drei Tranchen
    (Erste Tranche vorab, ab der zweiten Tranche nach Verwendungsnachweis über zweckentsprechende Verwendung der zuvor ausgezahlten Tranche)

Zinssatz / Konditionen
Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit

Hinweis: Ihr Zinssatz wird für Sie individuell ermittelt. Er orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und richtet sich nach der von der Hausbank anzugebenden 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit.

Weitere Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der SAB.

Beihilfe
Das GRW-Darlehen wird ausschließlich als De-minimis-Beihilfe angeboten.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen ausgewählter Branchen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich der Tourismuswirtschaft in Sachsen sowie gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Der Sitz des Unternehmens / der zu fördernden Betriebsstätte muss in Sachsen liegen oder aber muss die Absicht bestehen, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten.

  • überregionaler Absatz
  • mindestens 25 % Eigenbeitrag zur Finanzierung (dieser Beitrag muss beihilfefrei sein)
  • Vorlage eines bilanzbasierten Ratings
  • Investitionsvolumen mindestens EUR 70.000

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Investitionen in nicht-mittelständische Unternehmen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen aus bestimmten Branchen,
  • neu gegründete Unternehmen beziehungsweise noch nicht etablierte Unternehmen ("Start-up-Unternehmen"), die über kein bilanzbasiertes Rating verfügen oder Unternehmen, deren Rating nicht mindestens B+ (Standard & Poors) oder vergleichbar beträgt und
  • Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.

Verfahrensablauf

  • Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Fristen

  • Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Kosten (Gebühren)

  • Antragstellung: keine
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % / Monat (ab der 27. Woche nach Datum der Darlehenszusage)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 23.01.2023

Weiterführende Informationen