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Anmeldung

Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff - Beschwerde bei der Schlichtungsstelle

Allgemeine Informationen

Gab es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff, im Fernbus oder im Flugzeug Anlass zu einer Beschwerde? Und hat das Verkehrsunternehmen darauf nicht zufriedenstellend oder gar nicht geantwortet? Dann kann die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) für Sie versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle ist als Vermittler zwischen Fahrgästen und den Beförderern der genannten Verkehrsmittel bundesweit anerkannt.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
  • das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei

  • Umständen, die außerhalb des Fahr- oder Flugbetriebes liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte
  • Pauschalreisen, wenn die Reisemängel allein dem Reiseveranstalter zuzurechnen ist

Hinweis:  Die Schlichtungsstelle kann im Streitfall eine außergerichtliche Einigung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast herbeiführen.

Verfahrensablauf

  • Legen Sie bei der Schlichtungsstelle schriftlich Beschwerde ein, schildern Sie in Ihrem Schreiben den zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • Für Beschwerden zum Bahnverkehr und zu Flugreisen stehen Online-Formulare zur Verfügung (Onlineantrag und Formulare).
  • Senden Sie Ihr Beschwerdeschreiben bzw. -formular mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail, Briefpost oder Fax an die Schlichtungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Beschwerde und Verkehrsmittel:

  • Beschwerdeschreiben bzw. -formular (Onlineantrag und Formulare)
  • Kopie der Fahrkarte
  • bei personengebundenen Fahrkarten: Identitätsnachweis
  • Quittungen (auch in Kopie) über weitere Kosten (Übernachtung, Taxi, Fahrkarte)
  • Korrespondenz mit dem Verkehrsunternehmen (gegebenenfalls auch mit Anwaltskanzlei oder Inkassobüro)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.11.2022

Weitere Informationen

Zu den Fahrgastrechten:

Hinweis: Sie können sich mit Ihrer Beschwerde zum öffentlichen Personenverkehr auch an das jeweilige Bundesamt wenden.

Fristen