Erhöhung der Abschlussquote von Schülern, Förderung beantragen (ESF) (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schüler nach Teil II A SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020, Nr. 01421
Vorhaben, die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, den Hauptschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschlusses zu erreichen, werden im Rahmen dieses Förderprogrammes finanziell unterstützt. Dabei soll den Schülerinnnen und Schülern in einem realen beruflichen oder berufsnahen Umfeld ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet werden.
Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?
Gefördert werden Projekte, die
- die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Schülerinnen und Schüler erhöhen, insbesondere durch verbesserte Berufsorientierung
- die Motivation und Leistungsbereitschaft vorrangig abschlussgefährdeter Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhöhen und die Gefahr verringern, dass sich die Schullaufbahn verzögert
Das können beispielsweise Modellprojekte sein, mit denen Ansätze zur Verbesserung der Schulabschlussquote erprobt und weiterentwickelt werden.
Konditionen
Art der Förderung:
Projektförderung (Anteilfinanzierung)
Laufzeit:
maximal 2 Jahre
Höhe:
bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben
Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten werden Pauschalen gewährt für
- Personalkosten
- Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
- Verwaltungskosten
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Weitere Voraussetzungen
Zielgruppe sind Jugendliche ab Klassenstufe 7 an Oberschulen oder an Förderschulen, die konkret gefährdet sind, den Hauptschulabschluss nicht zu erreichen. Schulverweigerinnen und Schulverweigerer sind von der Teilnahme ausgenommen.
Verfahrensablauf
Bevor Sie die Förderung beantragen, sollten Sie das Beratungsangebot der SAB nutzen. Das Staatsministerium für Kultus kann vor dem Antragsverfahren Ideenwettwerbe durchführen.
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal eine Software bereit. Ihr Login erhalten Sie nach der ersten Anmeldung.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie ebenfalls im elektronischen Antragsverfahren.
Sonstige Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
Fristen
- Antragstellung: bis 30.04. des Jahres für Projekte im folgenden Schuljahr
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014-2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 12.01.2022