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Anmeldung

ESF-Technologieförderung, Personalkostenzuschuss für Transferassistenten beantragen (Transferassistent) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal nach Teil C der Richtlinie "ESF-Technologieförderung", Nr. 01491

Achtung: Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 - 2020 können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen oder Berufsakademien mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft als Transferassistenten.

Transferassistenten haben die Aufgabe, die Übertragung von technologischem Wissen von Technologiegebern sowie von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die gewerbliche Wirtschaft zu unterstützen. Ziel ist es, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken.

Welche Stellen werden mitfinanziert?

  • Personalausgaben für Transferassistenten
  • maximal 2 Personen pro Unternehmen (bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft pro Einrichtung, bei Hochschulen pro Fakultät)
  • maximal 2 weitere Personen bei Hochschulen für zentrale Funktionen des Technologietransfers

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (personenbezogene Personalkostenpauschale je Einsatzmonat))

Höhe

  • bis zu 50 % der förderfähigen Personalausgaben
  • förderfähige Kosten: maximal EUR 60.000 je Person und Jahr

Laufzeit
mindestens 12, maximal 48 Monate

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • die Berufsakademie Sachsen
  • Kammern, Verbände
  • freiberufliche Ingenieure oder sonstige Technologiemittler

Der Sitz des Unternehmens / der Einrichtung oder die Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen.

Weitere Voraussetzungen

  • Arbeitsplatz des geförderten Personals in Sachsen
  • gefördertes Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position)
  • abgeschlossene Ausbildung der Transferassistenten auf wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichem Gebiet an einer Hochschule oder Berufsakademie
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung der Transferassistenten in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler
  • Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist
  • Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die bereits beim Antragsteller oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 Anhang I AGVO verbundenen Unternehmen beschäftigt waren (statthaft sind Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung, im Rahmen von Praktika, des Anfertigens einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent oder Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule / Forschungseinrichtung)
  • Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 % der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit 

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier in Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist. 

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt. Als Vorhabensbeginn zählt zum Beispiel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 12.02.2021

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt.

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