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Anmeldung

Brüterei-Zulassung beantragen

Allgemeine Informationen

Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabensbeschreibung
  • Lage- und Grundrisspläne zum Standort
  • Bei Biobetrieben: Nachweis Zulassung nach Öko-Kontroll-VO

Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

Kosten (Gebühren)

Verfahrensgebühr: EUR 56,00 bis 167,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 15.12.2023

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes schriftlich bei der zuständigen Stelle, das vorgeschriebene Formular beziehen Sie über diese Behörde.

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen auf dem Postweg ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und nimmt vor Ort eine Kontrolle vor.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Änderungen mitteilen

Informieren Sie die zuständige Stelle umgehend, wenn sich in ihrem Betrieb Änderungen ergeben. Die Mitteilung kann formlos schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Hinweis: Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, wenn dieser den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Dokumentationspflicht

Mit der Registrierung als Brütereibetrieb haben Sie Aufzeichnungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 zu führen. Die Angaben erfolgen aufgegliedert nach

  • Art
  • Kategorie (Zucht-, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken)
  • Nutzungstyp (Schlacht- oder Legeküken bzw. Zweinutzungsküken)

Weitere Informationen

Voraussetzungen

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Fristen

Registrierung: vor Aufnahme der Tätigkeit