Bildungsempfehlung
Allgemeine Informationen
Die Schüler* der Klassenstufe 4 erhalten zum Ende des ersten Schulhalbjahres eine Bildungsempfehlung. Die Grundschule berät die Eltern über die für den Schüler geeignete Schulart. Die Bildungsempfehlung hat einen orientierenden Charakter. Die letzte Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes treffen die Eltern.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.
Ansprechstelle
Die Schule, an dem Ihr Kind angemeldet ist. Ansprechpartner ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
- Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen
Sächsische Schuldatenbank
Verfahrensablauf
Die Bildungsempfehlung erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 automatisch.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
- Bildungsempfehlung: regulär zum Abschluss des 1. Halbjahres der Klassenstufe 4
- Bildungsempfehlung für das Gymnasium: falls die erforderlichen Leistungen später erreicht werden auch am Ende der Klassenstufe 4
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 24 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen - SOGS) - Bildungsempfehlung
- § 34 Abs. 1 bis 3Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz - SächsSchulG) - Wahl des Bildungsweges
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 02.09.2021
Zuständige Stelle
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt,
- wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2.0 oder besser erreicht hat und
- keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde.
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gerecht werden kann.