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Anmeldung

Berufliche Bildung, Qualifizierung zum staatlich anerkannten Erzieher (ESF-JobPerspektive Sachsen)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 J 1.2 der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415

Im letzten Jahr einer nach dem Sozialgesetzbuch III geförderten Umschulung zum staatlich anerkannte Erzieher können die Projektträger aus diesem Teil des Förderprogramms "JobPerspektive Sachsen" Zuschüsse für die Qualifizierungskosten, die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie für die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung der Teilnehmer beantragen.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Umschulungen zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin.

Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?

Im letzten Drittel der geförderten Umschulung werden Pauschalen für folgende Ausgaben gewährt

  • Personalausgaben je Einsatzstunde
  • Fahrtkosten
  • Aufwandsentschädigung für Teilnehmer je Anwesenheitstag
  • Sachkosten je Teilnehmerstunde oder andere geeignete Bezugseinheit
  • Verwaltungskosten
  • Ausgaben zum Lebensunterhalt und Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung je Teilnehmer

Zuschüsse für ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen sind während der gesamten Umschulung möglich.

Konditionen

Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höchstbetrag
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Höhe
gemäß den festgelegten Pauschalsätzen

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Träger der Qualifizierung (juristische Personen und Personenvereinigungen)

Teilnehmer

Mit der Förderung werden vorwiegend arbeitslose und langzeitarbeitslose Teilnehmer mit Wohnsitz in Sachsen unterstützt, die den Berufsabschluss "Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)" erlangen möchten.

Achtung! Die Arbeitsagentur beziehungsweise der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss die Qualifizierung vermittelt haben.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Im Ergebnis einer Vorprüfung teilt Ihnen die SAB mit, ob Sie einen Förderantrag stellen können.

  • Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem ESF-Portal zur Antragstellung bereit. Hierfür benötigen Sie ein Login.
  • Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
  • Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Auszahlung, Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten. Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 01.09.2021

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