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Anmeldung

Baukindergeld beantragen (KfW)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Erwerb von Wohneigentum für Familien, KfW-Programm Nr. 424

Förderung läuft aus: Am 31.03.2021 endete die Frist für Abschluss des Kaufvertrages / den Baubeginn. Baukindergeld können Sie rückwirkend noch bis zu sechs Monate nach Einzug beantragen, Antragschluss ist der 31.12.2023.

Wenn Sie für Ihre Familie ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen, können Sie für jedes Kind in Ihrem Haushalt einen Zuschuss von EUR 12.000 erhalten. Das Baukindergeld wird bis zu einem bestimmten Haushaltseinkommen gezahlt. Stellen Sie nach Einzug online einen Antrag im KfW-Zuschussportal.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • je Kind EUR 12.000 insgesamt (jährlich EUR 1.200)

Bezugsdauer

  • 10 Jahre

Auszahlung
in jährlich gleich hohen Raten

Hinweise:

  • Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
  • Die Förderung ist nur im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel möglich, es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

(Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, die selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben

Weitere Voraussetzungen

  • im Haushalt ist mindestens ein minderjähriges Kind gemeldet, für das Kindergeld bezogen wird
  • jährliches Haushaltseinkommen von maximal EUR 90.000 bei einem Kind, zuzüglich EUR 15.000 für jedes weitere Kind

Verfahrensablauf

Prüfen Sie zunächst online, ob Sie die Voraussetzungen für das Kinderbaugeld erfüllen ("Vorab-Check"). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal, nachdem Sie eingezogen sind.

Registrieren und Antrag stellen

  • Sofern Sie noch keinen Nutzerzugang haben, müssen Sie sich zunächst im Portal registrieren. Sind Sie auf der Plattform angemeldet, starten Sie mit "Zuschuss jetzt beantragen. Ein elektronischer Antragsassistent führt Sie durch das Antragsverfahren.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang.

Nachweise hochladen

  • Mit der Benachrichtigung werden Sie gebeten, Ihre Identität nachzuweisen (siehe Punkt "Identifizierung"). Die Legitimierung erfolgt per Video-Identifizierung oder mit Postident.
  • Laden Sie zu gegebener Zeit die zur Antragsprüfung erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch.

Prüfung und Auszahlung

  • Die KfW prüft die Nachweise und teilt Ihnen schriftlich mit, ob Ihnen Baukindergeld gezahlt wird.
  • Die Zuschuss-Raten werden jährlich zu den vereinbarten Terminen über die angegebene Bankverbindung überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensteuerbescheide (Bescheide für das 2. und dritte Kalenderjahr vor Antragseingang, also z. B. bei Antragseingang 2020 für die Jahre 2018 / 2019)
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug

Fristen

 

  • Abschluss des Kaufvertrages bzw. Baubeginn oder Erteilung der Baugenehmigung: vor dem 01.04.2021
  • Antragstellung: rückwirkend bis zu 6 Monate nach Einzug
  • Hochladen der Nachweise: innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung
  • Antragsschluss: 31.12.2023

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des zu erwartenden hohen Antragsaufkommens bittet die KfW um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW-Bankengruppe. 08.07.2021