Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Voraussetzung für die zahnärztliche Berufsausübung ist in der Regel der Besitz einer entsprechenden Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion.
Voraussetzungen
Sie haben die Zahnärztliche Prüfung erfolgreich bestanden.
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Approbationsantrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.
- Die Behörde bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
- ein kurzgefasster Lebenslauf
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- ein Identitätsnachweis
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
- das Zeugnis über die zahnärztliche Prüfung
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen, Referat 22. 09.03.2021
Weiterführende Informationen
- Ausbildung zum Zahnarzt
- Approbationen und Berufserlaubnisse (mit Checklisten)
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe - Zahnärztliche Prüfung (ZÄP), Zulassung beantragen
Amt24-Leistung
Zuständige Stelle