Anerkennung von Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
Verfahrensablauf
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können
- per Fax,
- per Post zurückgesandt bzw.
- persönlich abgegeben werden oder
- per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.
Erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.
Weitere Nachweise und Unterlagen:
- Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.
Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Fristen
Die Dauer des Anerkennungsverfahrens bei den zuständigen Stellen differiert, beträgt jedoch im Höchstfall bis zu acht Monate, da der jeweilige Einzelfall geprüft werden muss.
Kosten (Gebühren)
Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von EUR 20 bis EUR 60 erhoben. Hinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer.
Rechtsgrundlage
- Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 08.03.2019
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Weiterführende Informationen
- Beglaubigung von Kopien
Amt24-Leistung