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Altlastenkataster, Auskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Bei berechtigtem Interesse erteilt Ihnen die zuständige Behörde Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen (kurz "Altlasten"). Dabei handelt es sich um Flächen, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Altlastverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.

Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Die zuständige Behörde hilft Ihnen bei:

  • der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
  • Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
  • Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen

Kosten (Gebühren)

  • für die Beratung: keine
  • für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 19.01.2021

Zuständige Stelle

Bodenschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Ein berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden.

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

 

Fristen

 

Bearbeitungsdauer

 

Hinweise (Besonderheiten)