Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten, Förderung beantragen (ESF) (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten nach Teil II C SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020
Durch den Erwerb grundlegender Schreib- und Lesekompetenzen soll Betroffenen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Vorhaben zur Alphabetisierung sowie zur Koordinierung und Information von Akteurinnen und Akteuren sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus diesem Förderprogramm bis zur Gesamthöhe der förderfähigen Aufwendungen mitfinanziert.
Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?
- Vorhaben zur Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten mit dem Ziel
- der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- der Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung der Erwerbssituation
- Vorhaben zur Koordination und Information der Akteurinnen und Akteure und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Alphabetisierung einschließlich deren wissenschaftlichen Begleitung
- themenspezifische Modellvorhaben, um eine Lösung für eine verbesserte Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten zu erproben oder weiterzuentwickeln. Hier bieten sich Ansatzpunkte für soziale Innovation.
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Standardisierte Einheitskosten beziehungsweise Pauschalsätze werden zugrunde gelegt für
- Personalkosten
- Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
- Verwaltungskosten
- Aufwandsentschädigung
Umfang/Dauer
- Teilzeit
- mindestens 8, maximal 30 Stunden je Woche
- Laufzeit: 6 bis 12 Monate
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der geförderten Vorhaben müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.
Von der Förderung ausgenommen
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Absolventinnen und Absolventen von Integrationskursen (Ausnahme: fehlende Wiederholungsmöglichkeit)
Verfahrensablauf
Bevor Sie die Förderung beantragen, sollten Sie das Beratungsangebot der SAB nutzen. Für die Antragsannahme werden jährlich Fristen festgelegt (Stichtagregelung).
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal eine Software bereit. Ihr Login erhalten Sie nach der ersten Anmeldung.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Modellvorhaben nach C 1.3 der Förderrichtlinie
- Reichen Sie zunächst einen aussagefähigen Projektvorschlag ein (hierzu SAB-Vordruck 60716).
- Die SAB prüft unter Einbeziehung der zuständigen Fachstelle, ob eine Fördermöglichkeit für das Vorhaben besteht.
- Bei positiver Bewertung erhalten Sie die Aufforderung, einen formgebundenen Antrag zu stellen.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert.
- Weitere Vordrucke und Merkblätter erhalten Sie auch direkt bei der SAB oder im SAB-Förderportal.
Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im elektronischen Antragsverfahren.
Fristen
- Antragsstellung für Modellvorhaben nach C 1.3 der Förderrichtlinie erfolgt laufend, Stichtag für die Beantragung von Kursen zur Alphabetisierung liegt jeweils im September des Vorjahres
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Die Anträge sollen mindestens zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Weitere Fristen zur Antragsstellung und Bearbeitung entnehmen Sie dem Förderbaustein (siehe SAB-Programminformationen).
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014-2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 12.01.2022