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Übermittlung von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen im Octoware Schnittstellen Format

Mit Schreiben vom 14.04.2014 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für die Übergabe von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen gemäß § 15 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV2001) ein einheitliches elektronisches Datenverarbeitungsverfahren (EDV-Verfahren) in einer Allgemeinverfügung festgelegt.

Die Übermittlung hat im Octoware Schnittstellen Format zu erfolgen.

Die entsprechenden Objektkennungen sind beim Gesundheitsamt hinterlegt und dort zu erfragen.