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Anmeldung

Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger, Förderung beantragen (KStB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben (RL-KStB), Nr. 01040

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen- und Radverkehrsanlagen, deren Kosten von kommunaler Seite zu tragen sind. Städte, Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse erhalten auf Antrag Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau, Instandsetzung und Erneuerung dieser Anlagen, soweit sie selbst Baulastträger sind oder die Kosten aufgrund anderer Regelungen oder Richtlinien des Bundes zu übernehmen haben.

Ziel der Förderung ist es, die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern.

Was wird gefördert?:

Mitfinanziert werden

  • der Neu-, Um- und Ausbau sowie Instandsetzung und Erneuerung von
    • inner- und außerörtlichen Straßen inklusive Straßenzubehör, Gehwegen und Längsparkstreifen
    • Ingenieurbauwerken
    • Verkehrsleitsystemen
    • Radwegen mit dazugehörigen Einrichtungen
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
  • das Errichten und Umstellen von Wegweisern an Radwegen nach der sächsischen Radwegweisungsrichtlinie (SächsRWW).

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung als Anteilfinanzierung (nichtrückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

  • Höchstbetrag: unbeschränkt
  • Förderanteil: 70 bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten je nach Art der jeweiligen Maßnahme

Hinweise

  • Es besteht kein Anspruch auf diese Förderung.
  • Die Gewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Städte, Gemeinden,
  • Landkreise,
  • kommunale Zusammenschlüsse,

die als Baulastträger oder aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder Richtlinien des Bundes zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Weitere Voraussetzungen gibt die Förderrichtlinie vor.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei Bedarf vor der Antragstellung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über die notwendigen Antragsunterlagen und den Ablauf des Förderverfahrens.

  • Das vorgeschriebene Antragsformular, weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie über das LASuV-Internetportal.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr ("zuständige Stelle") ein.
  • Für kreisangehörige Städte und Gemeinden erfolgt die Antragstellung über das ortszuständige Landratsamt.
  • Nach der Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr ab.

Fristen

Beantragung (Erstantrag): jeweils bis 31.10. für das Folgejahr

Kosten (Gebühren)

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.11.2022

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