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Anmeldung

Sächsisches Hausarztstipendium, Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten beantragen

Allgemeine Informationen

Im Freistaat Sachsen werden Hausärzte gebraucht, vor allem in den ländlichen Regionen. Sollten Sie sich im ersten bis vierten Semester Ihres Medizinstudiums entschließen, nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt im Freistaat Sachsen außerhalb der großen Städte tätig zu werden, können Sie sich um ein Stipendium bewerben.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbare Zuwendung

Höhe
EUR 1.000 monatlich

Bezugszeitraum

  • Dauer der Regelstudienzeit, also maximal 12 Semester und 3 Monate
  • längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation

Befinden Sie sich bereits im laufenden Studienjahr, verkürzt sich die maximale Zahldauer entsprechend.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Medizinstudierende, die im ersten bis vierten Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind
  • vorrangig Studierende, die an den Universitäten in Dresden und Leipzig immatrikuliert sind und ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben

Pro Studienjahrgang können maximal 20 Medizinstudierende am Programm teilnehmen.

Verpflichtungen der Geförderten

  • während des Studiums: Bestandteil des Programms Ausbildungsbeihilfe ist ein Patenschaftsprogramm mit einer hausärztlich tätigen Praxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Während der gesamten Dauer der Ausbildungsbeihilfe ist der oder die Studierende pro Förderjahr 24 Tage (durchschnittlich 2 Tage pro Monat) in der Praxis. Dadurch soll die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes und die Organisation einer Hausarztpraxis kennengelernt werden. Damit das Studium nicht zu kurz kommt, können die Patenschaftstage einzeln oder blockweise absolviert werden.
  • nach dem Studium: Die oder der Studierende verpflichtet sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und binnen 6 Monaten nach erfolgreichem Abschluss für die Dauer von 6 Jahren - mindestens jedoch für ein Jahr pro angefangenem Förderjahr - als Hausärztin oder Hausarzt in einem zu diesem Zeitpunkt nicht bedarfsgerecht versorgten Gebiet in Sachsen außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul zu arbeiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um ländliche Gebiete.

Verfahrensablauf

  • Bewerben Sie sich unter Verwendung der erforderlichen Unterlagen bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen um das Stipendium.
  • Nach positiver Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erfolgter Auswahl schließt die KV Sachsen mit Ihnen eine entsprechende Vereinbarung ab.
  • Im Nachgang werden Praxen benannt, in denen Sie die Patenschaftstage absolvieren können.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben, aus dem die besondere Motivation hervorgeht, im ländlichen Raum Sachsens hausärztlich tätig zu werden, und Nachweis des persönlichen Lebensmittelpunktes in Sachsen (1 bis 1,5 Seiten; Schriftgröße 12)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis oder gleichwertige Bescheinigung
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse über berufsnahe Ausbildungen oder Praktika im sozialen und/oder medizinischen Bereich
  • Erklärung zur Zusammenarbeit mit einer Patenschaftspraxis
  • im PDF-Format an hausarzt-stipendium@kvsachsen.de

Fristen

Bewerbungsfrist: 01.10. - 15.11. jährlich

Hinweis: Bewerben sich weniger als 20 Studierende im Erstsemester, kann die KV Sachsen eine erneute Bewerbungsfrist setzen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. 12.05.2020

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