Meine Favoriten

Inhalt

Anmeldung

Luftfahrtveranstaltung beantragen

Allgemeine Informationen

Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit der Veranstalterin oder des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrerinnen und Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.

Ohne die Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Die Landesdirektion prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird während der Veranstaltung kontrolliert.

Erforderliche Unterlagen

  • Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern dieser nicht zugleich antragstellende Person ist) oder bei sonstigem Gelände ein Nachweis über das Benutzungsrecht (Pachtvertrag, Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers et cetera)
  • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugvorführungen. Die Inhalte der Kunst- und Verbandsflugvorführungen sind inhaltlich zu benennen
  • Karte im Maßstab 1 : 25.000 mit Darstellung der Lage sowie Abmessungen des Veranstaltungsgeländes
  • Übersichtsplan des Geländes mit Darstellung der Anordnung der Flugbetriebs- und sonstigen Flächen, der Anordnung der Zuschauerräume, Absperrungen, Parkflächen für Kfz, Abstellflächen für Luftfahrzeuge, Rettungswege etc. und sonstigen Angaben
  • Gutachten über die Eignung des Geländes für die geplante Veranstaltung (nur bei Außenstart- und sonstigem Gelände sowie beim Einsatz von Luftfahrzeugen auf zugelassenen Landesplätzen, wenn diese Luftfahrzeuge nicht in der Landeplatzgenehmigung Betrieb zugelassen sind)
  • Darstellung der festgelegten Rundflugstrecken. Mindestens zwei Strecken sind festzulegen, die abwechselnd beflogen werden (Kopie des betreffenden Ausschnitts der ICAO Karte mit Streckendarstellung ist ausreichend)
  • Darstellung der Kunstflugzonen für Gästekunstflüge (in geeignetem Kartenmaterial)
  • Nachweis über den Trainingszustand der Piloten für Kunst- und Verbandsflugvorführungen
  • Kopien der abgeschlossenen Versicherungen. Wenn diese nach Antragstellung abgeschlossen werden, müssen die Nachweise vor Beginn der Veranstaltung nachgereicht werden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/ Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

Die Luftfahrtbehörde ist berechtigt, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.

Für Segelflugwettbewerbe:

  • Kartendarstellung des Wettbewerbsluftraumes, basierend auf der aktuellen Planungskarte für Segelflugwettbewerbe (1 : 1.000.000) der DFS. Eine lesbare Kopie der Planungskarte mit Umrandung der beflogenden GAFOR-Gebiete ist ausreichen (Einzelblätter bitte zusammenkleben!)
  • Darstellung des Startaufbaus mit Starterfeld, Schleppstrecken, Abstellplätzen, Wettbewerbsleitung et cetera

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 19.04.2023