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Anmeldung

Digitale Schulen, Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen nach der Förderrichtlinie "Digitale Schulen", Nr. 06802

Hinweis: Dieses Programm steht für eine Antragstellung derzeit nicht zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.

Wenn Sie die digitale Vernetzung von Schulen aufbauen, erweitern oder verbessern möchten, können Sie eine Förderung für entsprechende Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen beantragen. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen sowie an freie Träger staatlich anerkannter internationaler Schulen.

Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht ein Schulträger-Budget zur Verfügung. Bewilligt wird ein Festbetrag in dieser Höhe insbesondere für:

  • die strukturierte Vernetzung von Schulgebäuden und Räumen (einschließlich WLAN) sowie
  • digitale Displays, interaktive Tafeln und weitere Endgeräte (Tablets und Notebooks).

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrag)

Höhe
100 % der voraussichtlichen durchschnittlichen Investitionskosten entsprechend des jeweiligen Schulträger-Budgets nach Anlage 2 der Richtlinie

schulartunabhängige Festbeträge:

  • Vernetzung schulisch genutzter Gebäude EUR 5.000
  • Leitungsbasierter Netzzugang in pädagogisch genutzten Schulräumen (je Raum) EUR 3.050
  • WLAN in pädagogisch genutzten Schulräumen (je Raum) EUR 750,00
  • Displays und interaktive Tafeln inklusive Steuerungsgeräte (je Raum) EUR 4.000, Arbeitsplatzrechner EUR 850,00
  • Schulgebundene mobile Endgeräte EUR 450,00 je Tablet, EUR 600,00 je Laptop/Notebook
  • Einmal je Klassenstufen- bzw. Jahrgangsstufensatz Einplatinencomputer (SBC) / Mikrocontroller-Boards (MCU) / einfache programmierbare Modelle und Roboter inkl. Zubehör EUR 800,00
  • Einmal je Klassenstufen- bzw. Jahrgangsstufensatz programmierbare Robotik-Sets und -bausätze inkl. Zubehör EUR 3.500

Schulartabhängige Festbeträge für die Installation aktiver Netzwerkkomponenten (Server) je

  • Grundschulen, Förderschulen, Klinikschulen, Beruflichen Gymnasien, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsschulen EUR 4.000
  • Oberschulen EUR 7.500
  • Allgemeinbildende Gymnasien EUR 10.000
  • Berufliche Schulzentren EUR 20.000
  • Berufsfachschulen EUR 1.000
  • Je programmierbarem Trainings- und Simulationsmodell aus dem Bereich Industrie 4.0 für die berufsbezogene Ausbildung inkl. Zubehör 5.000 EUR

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für

  • die Beschaffung von Smartphones
  • überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze
  • Personal- und Sachausgaben des Schulträgers
  • Betrieb, Wartung, IT-Support

Hinweise:

  • Ein Ausgleich bei Kostenverschiebungen zwischen den einzelnen Schulen je Träger ist möglich.
  • Für mobile Endgeräte gilt eine Obergrenze von 25.000 EUR je Schule oder 20 % der Gesamtkosten je Schulträger.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

 Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn

  • der Antragsteller* der Eigentümer des zur Förderung beantragten Objektes ist,
  • der Antragsteller durch Rechtsvorschriften oder Vertrag berechtigt ist, eine Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme vorzunehmen,
  • eine vollständige Abnahme der Maßnahme bis zum 31.12.2024 gesichert erscheint,
  • die Maßnahme nicht vor dem 17.05.2019 begonnen wurde.

Achtung! Die Weiterleitung der gewährten Zuwendungen an Dritte ist ausgeschlossen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 26.01.2023