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Anmeldung

Arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit

Allgemeine Informationen

Sofern Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich persönlich arbeitslos melden.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen. Ihre Meldung zählt dabei gleichzeitig als Beantragung von Arbeitslosengeld, sofern Sie keine anderslautende Erklärung abgeben.

Die Arbeitslosmeldung kann drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgenommen werden, sollte aber spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Kündigung erhalten oder
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert.
  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter (über 16 Jahre bis zum regulären Rentenalter).
  • Sie stehen zur Vermittlung von Arbeit zur Verfügung.
  • Sie sind nicht krankgeschrieben.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, sobald Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat oder Sie selbst gekündigt haben oder Ihr Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet wurde. Sie können sich persönlich, schriftlich, online oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit melden.
  • Um die Fristen einzuhalten, reicht eine Anzeige mit Angabe der persönlichen Daten und des Zeitpunktes der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aus. Diese Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Achtung! Die persönliche Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nachgeholt werden. Vereinbaren Sie möglichst umgehend einen Termin!

Arbeitslosmeldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

  • Sie können sich innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden.
  • Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen Antragsvordruck, auf dem das Datum Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung vermerkt worden ist.

Arbeitslosmeldung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit nicht persönlich arbeitslos melden können, weil die Agentur für Arbeit nicht geöffnet hat, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Sie müssen sich jedoch direkt am nächsten Öffnungstag melden.

Persönliche Vorsprache

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt zugleich als Antrag auf Leistungen.

Sie erhalten bei Ihrer persönlichen Vorsprache die erforderlichen Antragsformulare für Arbeitslosengeld. Alternativ können Sie den Antrag auch online ausfüllen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.

  • Füllen Sie die Anträge vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Möchten Sie den Antrag und die nötigen Unterlagen persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abgeben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der bundesweit einheitlichen Service-Rufnummer 0800 4555500
  • Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin bearbeitet den Antrag in Ihrem Beisein und informiert Sie über Beginn, Dauer, Höhe und Zahlungen Ihrer Leistungen. Sie können die Formulare und Nachweise auch per Post einsenden.

Persönliche Beratung zur Arbeitsvermittlung

Auf Ihre Meldung hin erhalten Sie zeitnah einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin. So kann noch während Ihres auslaufenden Beschäftigungsverhältnisses mit Ihnen ein Bewerberprofil erstellt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, Ihnen passende Vermittlungsvorschläge zuzusenden.

Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeit, bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit aktiv zu werden und lassen Sie sich zu den Unterstützungsangeboten der Agentur beraten.

Achtung! Wenn Sie zur Ersteinladung ohne wichtigen Grund nicht erscheinen, werden Sie aus der Arbeitsvermittlung abgemeldet, da die Agentur die für eine passgenaue Vermittlung erforderlichen Auskünfte nicht aufnehmen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, gegebenenfalls mit Nachweis über den Aufenthaltsstatus
  • Rentenversicherungsnummer
  • Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Kündigungsschreiben (sofern vorhanden)
  • formloser Lebenslauf

Fristen

  • Meldefrist der Beschäftigungslosigkeit
    • unverzüglich nach Aussprechen oder Einreichen der Kündigung
    • spätestens jedoch am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.
  • Meldefrist bei befristeten Arbeitsverträgen: spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Achtung! Eine verspätete Meldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
  • § 38 SGB III - Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
  • § 141 SGB III - Persönliche Arbeitslosmeldung

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 05.06.2020

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Kosten (Gebühren)

keine

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