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Anmeldung

Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen

Allgemeine Informationen

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es seit 2012. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme dieser Rente liegt für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren. Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Für diese Altersrente muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten (zum Beispiel aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege) und sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden - auch nicht mit Abschlägen.

Voraussetzungen

  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die 65 Jahre alt sind und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
  • Für die Jahrgänge bis 1963 kommt eine frühere Inanspruchnahme in Betracht.

Verfahrensablauf

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie

  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
  • ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

So gehen Sie vor:

  • Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.
  • Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen. In einem sogenannten Dialogverfahren werden Sie durch den Antrag geleitet. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie gegebenenfalls und weist Sie auf Eingabefehler hin.

Erforderliche Unterlagen

Das Komplettpaket "Versichertenrente einschließlich Krankenversicherung der Rentner" der Deutschen Rentenversicherung enthält alle notwendigen Formulare.

Fristen

  • Rentenantrag: Einreichung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn

Wichtig! Nur durch fristgemäße Beantragung ist gewährleistet, dass Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten. Der Rentenbescheid wird innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bindend. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihren Rentenantrag zurücknehmen oder ändern.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 06.06.2023

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