Meine Favoriten

Inhalt

Anmeldung

Alphabetisierung und Grundbildung, Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Alphabetisierung von gering literarisierten Erwachsenen nach der SMK-ESF-Plus-Richtlinie "Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027", Teil II.A Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen, Nr. 02204

Durch den Erwerb grundlegender Schreib- und Lesekompetenzen soll Betroffenen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Vorhaben zur Alphabetisierung sowie zur Koordinierung und Information von Akteuren* sowie Teilnehmern werden aus diesem Förderprogramm bis zur Gesamthöhe der förderfähigen Aufwendungen mitfinanziert.

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Alphabetisierung von gering literarisierten Erwachsenen mit dem Ziel
    • der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
    • der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden
    • der Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung der Erwerbssituation (Bildungsmaßnahmen)
  • Vorhaben zur landesweiten Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden, zur landesweiten Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung sowie zur Grundbildung (Koordinierungsstelle)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Standardisierte Einheitskosten beziehungsweise Pauschalsätze werden zugrunde gelegt für

  • Personalkosten
  • Fahrtkosten
  • Sach- und Verwaltungsausgaben
  • Aufwandsentschädigung

Umfang/Dauer

  • Teilzeit
  • mindestens acht, maximal 30 Stunden (eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten) je Woche
  • Laufzeit: sechs bis zwölf Monate

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Der Antrag muss ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme enthalten und

  • den Zeitraum,
  • den Stundenumfang der Kurse,
  • das Lehrprogramm,
  • regionalen Bezug,
  • Praxisanbindung und Nachhaltigkeit des Vorhabens,
  • Qualifikation der Projektbegleitungen sowie
  • die Gewährleistung der sachlichen und räumlichen Kapazitäten beinhalten.

Diese Anforderungen werden durch eine Fachstelle geprüft. Näheres entnehmen Sie der Programmseite.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie bis zum jeweiligen Stichtag über das Förderportal der SAB stellen (siehe Weiterführende Informationen). Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 02.02.2023

Weitere Informationen