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Abfallgebühren

Der Vogtlandkreis erhebt zur Aufrechterhaltung der kommunalen Abfallwirtschaft Abfallgebühren.

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.01.2019 gelten im Vogtlandkreis einheitliche Regelungen für den Bereich Abfallwirtschaft. Die schließt auch Gebührensätze mit ein.

Rechtsgrundlage

Gebührensätze

  • Gebührensätze ab 2022

    Gebührensätze ab 2022

    Datum: 27.01.2022

    Übersicht der Gebühren im Bereich Abfallwirtschaft ab 2022

    Version: 2022-1

Häufig gestellte Fragen

Wer muss Abfallgebühren bezahlen?

Alle Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften von Grundstücken im Vogtlandkreis müssen Abfallgebühren für ihre bebauten und genutzten Grundstücke bezahlen.

Bestimmte Gebühren, zum Beispiel für die Abholung von Sperrmüll oder Fenster, Türen, Reifen, werden direkt beim Antragsteller erhoben.

Wie setzt sich die Abfallgebühr zusammen?

Die Abfallgebühren setzten sich in der Regel aus Festgebühren und Leistungsgebühren zusammen.

Festgebühr

Die Festgebühr deckt vor allem Kosten, die kaum oder nicht von der Anzahl der Personen abhängig sind, zum Beispiel Verwaltungskosten, Kosten der Wertstoffhöfe, Kosten für Sondermüllentsorgung, Sperrmüll, Kleinelektronikschrott, Altpapier und Deponiesanierung. Die Höhe der Festgebühr richtet sich nach der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten oder bei gewerblichen Nutzungseinheiten nach der Anzahl der Einwohnergleichwerte.

Leistungsgebühren

Die Leistungsgebühren decken vor allem beeinflussbare und personenabhängige Kosten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Behältergestellung für Restabfallbehälter und Biotonne
  • Vollservice
  • Leerungen für Restabfallbehälter und Biotonnen
  • Biofilterdeckel, -material
  • Elektronikschrottabholung (Großgeräte)
  • Sperrmüllabholung
  • Abholung und Annahme von Altreifen, Fenster, Türen

Kann ich meine Abfallgebühren auch abbuchen lassen?

Ja, für die Abfallgebühren können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann werden die Gebühren zur jeweiligen Fälligkeit im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.

Hierfür steht das nachfolgende Antrags-Formular zur Verfügung. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf dem Formular.

Was ist ein Einwohnergleichwert?

Ein Einwohnergleichwert (EWG) ist der auf einen Einwohner bezogene Umrechnungswert. Er ergibt sich je nach Art des Gewerbes unter anderem aus der Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Betten (bei Beherbergungseinrichtungen) oder Anzahl der Personen (bei Schulen und Kitas).

Was sind Nutzungseinheiten?

Die Berechnungsgrundlage für die sogenannte Festgebühr bilden die Nutzungseinheiten. Dabei wird zwischen privaten und gewerblichen Nutzungseinheiten unterschieden.

Als private Nutzungseinheit versteht man alle einzelnen abgeschlossenen Wohneinheiten wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Miet- und Eigentumswohnungen, Wochenendhäuser und Wohngemeinschaften in denen private Haushalte geführt werden.

Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle eigenen, verpachteten oder vermieteten, gewerblich oder nicht privat genutzten Einheiten zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwaltungen, Sportstätten, Vereinsräume, Gewerbe- und Handelsbetriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen.