- Antragsfrist: keine
- Kostenfreiheit für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz: 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des ständigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
- Widerspruch / Klage: innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe des Bescheides
(Details in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid)
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