- Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: zwei Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
- Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Empfehlung
- Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
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