Anmelde- und Recherchegebühr
- bei schriftlicher Anmeldung: EUR 60,00
- bei elektronischer Anmeldung: EUR 40,00
- Rechercheantragsgebühr (gegebenenfalls): EUR 250,00
- Anmeldegebühr: Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung
- Gebühr für Rechercheantrag (falls gestellt): Zahlung innerhalb von 3 Monaten
Gebühr für den Prüfungsantrag
- mit Rechercheantrag: EUR 150,00
- ohne Rechercheantrag: EUR 350,00
Jahresgebühren
- EUR 70,00 für das 3. Jahr, ansteigend auf
- EUR 1.940 für das 20. Jahr
Hinweis: Wenn Sie sich als Patentinhaber bereit erklären, jedem die Benutzung Ihrer Erfindung gegen eine gewisse Gebühr zu gestatten (Lizenzbereitschaftserklärung), halbieren sich die zu entrichtenden Jahresgebühren.