in der Regel (Aufzählung nicht abschließend):
- Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Personalausweis oder Reisepass
Für ausländische Staatsbürger (außer EU-Angehörige) zusätzlich: Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt - Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
- Ausfertigung von Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste oder ein anderer Nachweis der Vertragsberechtigung (nur bei Personengesellschaften)
- Bescheinigung in Steuersachen (durch das Finanzamt am Wohnort und am Betriebssitz)
- Dienstzeugnisse oder Führungszeugnisse zum Nachweis der fachlichen Eignung
- Eigenkapitalbescheinigung (Anlage 1 PBZugV) und ggf. Zusatzbescheinigung (Anlage 2 PBZugV)
Soweit eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt wird für diese:
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der fachlichen Eignung und Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis