- Kosten: trägt grundsätzlich der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt (Jugendamt)
- Kosten bei vollstationären / teilstationären Hilfen: einkommensabhängig und in angemessenem Umfang zu den Kosten der Leistung. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass eine notwendige Hilfe nicht an der Kostenfrage scheitern darf.
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