Rechtsfolgen einer Gewerbeuntersagung
Die Gewerbeuntersagung gilt im gesamten Bundesgebiet. Mit Datum der Rechtskraft ("Rechtskraftvermerk" zur Untersagungsverfügung) ist der Gewerbebetrieb einzustellen und ordnungsgemäß abzumelden. Aufgrund anderer Gesetze (zum Beispiel GmbH-Gesetz), können weitere Meldepflichten bestehen.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen eine Untersagungsverfügung können mit Geldbuße bis zu EUR 5.000 geahndet werden.
- Wer beharrlich, vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Untersagungsverfügung verstößt, muss mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen.
- Eine rechtskräftige Untersagung wird in das Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen.