- Äußerung zum Sachverhalt: innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung
- Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung: innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe (schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde)
- Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung: frühestens nach einem Jahr (in Ausnahmefällen auch eher)
Inhalt