Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz), Nr. 02144
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien. Für entsprechende Vorhaben können Sie bei der SAB Zuschüsse beantragen. eispielsweise für
- das Planen, Konzipieren und Vorbereiten von Projekten,
- den Erwerb von Software und dafür notwendiger Hardware oder
- die Einführung von entwickelten Lösungen.
Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu fünf Tagewerke und bis zu EUR 900,00 je Tagewerk)
- technische Realisierung (Fremdleistung)
- Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
- Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen
Keine Unterstützung erhalten Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife dienen. Ausgeschlossen sind des Weiteren Ausgaben für
- Standardsoftware
- isolierte Internet-Präsentationen
- Betriebskosten
- Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle
- physische und bauliche Maßnahmen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 50.000
- Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)