- § 55a Gewerbeordnung (GewO) - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- § 67 GewO - Wochenmarkt
- § 70 GewO - Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung
- § 70a GewO - Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung
- § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) - Satzungen
- § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz(SächsKAG) - Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben
- die jeweiligen Satzungen der Gemeinde
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