Eine Ausnahme für einzelne Betriebe kann die zuständige Behörde nur auf Antrag anordnen.
- Das Anliegen sollten Sie konkret darlegen und begründen.
- Eine besondere Form für den Antrag ist nicht vorgeschrieben, jedoch wird empfohlen, den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich zu stellen.
- Erkundigen Sie sich, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.