- § 18 Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) - Führen von Weiterbildungsbezeichnungen
- § 20 SächsHKaG - Anerkennungsverfahren
- § 35 SächsHKaG - Fachrichtungen sowie Inhalt und Umfang der tierärztlichen Weiterbildung
- § 5 Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer - Anerkennung abweichender Weiterbildung
- Gebührenordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
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