- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Die fachliche und persönliche Eignung der oder des Ausbildenden und die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden sind gegeben.
- Für Auszubildende unter 18 Jahren: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.
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