Antrag auf Bildung eines Freibetrags
ab 01.10. des Vorjahres bis spätestens 30.11. des (ersten) Jahres, für das der Freibetrag gilt
Beispiele:
- für 2020 oder 2020/2021 vom 01.10.2019 bis 30.11.2020
- für 2021 oder 2021/2022 vom 01.10.2020 bis 30.11.2021
Änderungsantrag / Änderungsanzeige
- Änderungsantrag (zu Ihren Gunsten): bis zum 30.11. des Jahres, für das der geänderte Freibetrag berücksichtigt werden soll
- Änderungsanzeige (zu Ihren Ungunsten): umgehend
Einkommensteuererklärung
Grundsätzlich müssen Sie die Einkommensteuererklärung eines Jahres
- bis 31.07. des Folgejahres (ab Einkommensteuererklärung 2018)
beim Finanzamt abgeben.