- Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
- Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn.
- Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
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